Unternehmen können Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter grundsätzlich vor dem Fiskus geltend machen. Der Bildungsfreibetrag beträgt sowohl für interne als auch externe Fortbildung 20 Prozent der Kosten. Bei der innerbetrieblichen Weiterbildung gilt es dabei einen pauschalen Höchstsatz von 2.000 Euro pro Ausbildungs- und Fortbildungsmassnahme und Kalendertag zu beachten. Alternativ zum Freibetrag kann für interne und externe Maßnahmen eine 6-prozentige Bildungsprämie in Anspruch genommen werden.
Im Land ob der Enns zielt man im Rahmen des „Bildungskonto des Landes OÖ“ ebenfalls auf die Höherqualifizierung von Mitarbeitern ab. Egal, ob es sich um Arbeiternehmer oder EPU mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen – in Summe also zwei Personen – handelt, bis zu 70 Prozent der Kurskosten werden im besten Fall von der öffentlichen Hand übernommen.
In Niederösterreich setzt man in Sachen Weiterbildung auf KMU-Ebene auf den „Bildungsscheck“. Dieser ist ein Zuschuss von 50 Prozent auf die Kurskosten für Inhaber und Führungskräfte von Unternehmen bis zu 49 Mitarbeitern (Vollzeit). Für einen Zeitraum von drei Jahren werden hier maximal 2.500 Euro refundiert.
In der Grünen Mark stehen bei der landeseigenen Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG) heuer 65 Mio. Euro im Wirtschaftsfördertopf bereit. Hier würden neue Förderprogramme für KMU immer beliebter, etwa der „Bildungsscheck QPlus“, der 50% der externen Weiterbildungskosten von KMUs mit max. EUR 3.000 fördert.
Externe Bildungsmaßnahmen von Unternehmern und Führungskräften werden im Burgenland besonders berücksichtigt. Gefördert werden Kurs-, Seminar- und Trainingsbeiträge mit einem Mindestprojektvolumen von 300 Euro exkl. USt (Ausnahme: Sprachkurse, Ausbildertrainings). Die Unterstützung ist bei Kleinstunternehmen und KMU gestaffelt: Bildungskosten unter 7500 Euro(exkl. USt) werden mit bis zu 75 Prozent, jene von 7.500 bis 15.000 Euro (exkl. USt) mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Förderwerber.
Eine Hilfeleistung gibt es für Betriebe mit nicht mehr als 5 Mitarbeitern (Vollzeit) im Bundesland Tirol. Mit dem „Bildungsgeld-update‘“ werden berufsbezogene, fachspezifische Kurse von Mitarbeitern unterstützt. Kurskosten bis 700 Euro werden mit 35 Prozent, jene bis 500 Euro mit 25 Prozent gefördert. Für die Inanspruchnahme ist eine positiv abgelegte Schlussprüfung Pflicht.
Die Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen fördert auch das Arbeitsmarktservice (AMS) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“. Dieses Angebot richtet sich speziell an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 45 Jahre und Frauen unter 45 Jahre, die höchstens einen Lehrabschluss oder eine mittlere Schulbildung aufweisen. Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren, bei Frauen ab 45 Jahren werden 75 Prozent der Kosten übernommen. Die Finanzierung tragen je zur Hälfte das AMS und der ESF.
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